Die Konformitätserklärung ist das zentrale Dokument, mit dem ein Hersteller die Übereinstimmung einer Maschine mit geltenden Vorschriften bestätigt. Für Werkzeuge und Anbaugeräte im Betonabbruch, im Spezialrückbau, beim Felsabbruch und Tunnelbau sowie in der Natursteingewinnung – etwa Betonzangen, Stein- und Betonspaltgeräte, Hydraulikaggregate, Kombischeren, Steinspaltzylinder, Multi Cutters, Stahlscheren und Tankschneider – schafft sie die formale Grundlage für sichere Anwendung und die CE-Kennzeichnung. Dieser Beitrag ordnet den Begriff fachlich ein, erklärt Inhalte und Abläufe und stellt den Bezug zu den Einsatzbereichen der Darda GmbH her – präzise, praxisnah und nicht werblich.
Definition: Was versteht man unter Konformitätserklärung
Unter einer EU-Konformitätserklärung versteht man die vom Hersteller oder dessen Bevollmächtigtem unterzeichnete Erklärung, dass eine Maschine oder ein auswechselbares Gerät alle einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften erfüllt. Sie bezieht sich in der Regel auf die Maschinenvorschriften, weitere anwendbare Richtlinien/Verordnungen sowie auf harmonisierte Normen. Die Konformitätserklärung ist integraler Bestandteil der Inverkehrbringung und gehört zusammen mit Betriebsanleitung und Kennzeichnung zum Pflichtpaket. Bei unvollständigen Maschinen (z. B. bestimmte Anbaugruppen) tritt an ihre Stelle die Einbauerklärung mit Montageanleitung.
Rechtliche Grundlagen und Geltungsbereich
Die Konformitätserklärung stützt sich bei Maschinen auf das europäische Maschinensicherheitsrecht. Je nach Zeitpunkt der Inverkehrbringung und Produktart kommen die Maschinenrichtlinie bzw. die nachfolgende Maschinenverordnung zur Anwendung. Zusätzlich können – abhängig von Bauart und Einsatz – weitere Regelwerke relevant sein, etwa Anforderungen zur elektrischen Sicherheit, elektromagnetischen Verträglichkeit, Geräuschemission im Freien, zum Explosionsschutz in potenziell gefährlichen Atmosphären oder zu druckbeaufschlagten Komponenten. Für hydraulisch betriebene Werkzeuge wie Betonzangen, Stein- und Betonspaltgeräte, Kombischeren, Multi Cutters, Stahlscheren und Tankschneider ist regelmäßig eine Betrachtung der hydraulischen Sicherheit, der mechanischen Gefährdungen (Schneiden, Quetschen, Auswurf) sowie der Informationen zur sicheren Verwendung erforderlich. Diese Hinweise sind allgemeiner Natur; die konkrete Einordnung hängt stets von Produktdetails ab.
Inhalte und Mindestangaben der EU-Konformitätserklärung
Eine fachgerecht erstellte Konformitätserklärung umfasst mindestens folgende Elemente:
- Eindeutige Identifikation des Produkts (Typ, Baureihe, Modell, Seriennummer, Baujahr)
- Name und vollständige Anschrift des Herstellers sowie ggf. des Bevollmächtigten innerhalb des EWR
- Erklärung, dass das Produkt allen einschlägigen gesetzlichen Anforderungen entspricht
- Auflistung der angewendeten Rechtsvorschriften (z. B. Maschinenrecht, ergänzende Richtlinien/Verordnungen, soweit zutreffend)
- Angabe der angewandten harmonisierten Normen bzw. sonstiger technischer Spezifikationen
- Ort und Datum der Ausstellung
- Name, Funktion und Unterschrift (auch elektronisch möglich) der zeichnungsberechtigten Person
- Hinweise auf eine beteiligte Stelle, falls ein besonderes Konformitätsbewertungsverfahren vorgeschrieben ist
Technische Dokumentation und Konformitätsbewertung
Die Konformitätserklärung steht nicht isoliert, sondern basiert auf einer technischen Dokumentation und einer systematischen Konformitätsbewertung. Dazu gehören in der Regel:
- Risikobeurteilung über den gesamten Lebenszyklus (Konzept, Bau, Transport, Einsatz, Wartung, Entsorgung)
- Konstruktionsunterlagen (Zeichnungen, Stücklisten, Hydraulik- und Elektropläne)
- Nachweise zur hydraulischen und mechanischen Auslegung (Berechnungen, Versuche, Materialangaben)
- Ergebnisse von Funktions- und Sicherheitsprüfungen, z. B. Leckage- und Drucktests von Hydraulikaggregaten (siehe Hydraulikaggregate – Produktübersicht und Daten)
- Dokumentation der angewandten Normen (z. B. Risikobeurteilung, Hydrauliksicherheit, elektrische Ausrüstung)
- Betriebsanleitung mit Angaben zu Restgefahren, bestimmungsgemäßer Verwendung, Wartung und Instandhaltung
- Gegebenenfalls Geräusch- und Vibrationsangaben nach den einschlägigen Anforderungen
Besonderheiten bei Betonzangen und Stein- und Betonspaltgeräten
Bei Betonzangen und Stein- und Betonspaltgeräten stehen spezifische Gefährdungen und Einsatzbedingungen im Fokus der Konformitätsbewertung. Typische Aspekte sind:
- Hydrauliksicherheit: Druckfestigkeit, Berstsicherung, Schlauchführung, Verriegelungen und Rückschlagventile
- Mechanische Risiken: Klemm- und Quetschstellen an Zangenmäulern, Scher- und Schneidkanten, Auswurf von Fragmenten
- Standsicherheit und Halten: Sichere Aufnahme an Trägern oder Gestellen, Verriegelungen gegen unbeabsichtigte Bewegungen
- Steuerung: Eindeutige Betätigung, Not-Halt am Hydraulikaggregat, Vermeidung unbeabsichtigter Aktivierung
- Informationen zur Verwendung: Konkrete Hinweise zu Trennschnitten, Spaltfolgen, Rand- und Kantenabständen, zulässigen Werkstoffen
Praxisbezug in den Einsatzbereichen
- Betonabbruch und Spezialrückbau: Betonzangen und Kombischeren erfordern Angaben zur kontrollierten Kraftentfaltung und zu zulässigen Armierungen.
- Entkernung und Schneiden: Multi Cutters und Stahlscheren profitieren von klaren Vorgaben zu Schnittreihenfolgen und Restgefahren durch Rückfederung.
- Felsabbruch und Tunnelbau: Stein- und Betonspaltgeräte sowie Steinspaltzylinder benötigen Hinweise zu Bohrlochmustern, Spaltkeilen und Sprödbruch.
- Natursteingewinnung: Fokus auf reproduzierbare Spaltergebnisse, Materialabhängigkeiten und Handhabung großer Blöcke.
- Sondereinsatz: Tankschneider können zusätzliche Explosions- und Brandrisiken adressieren; entsprechende Schutzmaßnahmen sind anzugeben, sofern relevant.
Einbauerklärung bei unvollständigen Maschinen und Anbaugeräten
Nicht jedes Produkt ist eine vollständige Maschine. Bestimmte Baugruppen – etwa einzelne Steinspaltzylinder oder spezielle Schereinheiten – können als unvollständige Maschine ausgeführt sein. In solchen Fällen wird keine EU-Konformitätserklärung ausgestellt, sondern eine Einbauerklärung mit Montageanleitung. Die endgültige EU-Konformitätserklärung für die Gesamtheit entsteht erst durch den Hersteller bzw. Integrator, der die Baugruppe in eine vollständige Maschine oder in einen Träger integriert. In der Praxis betrifft dies z. B. das Zusammenspiel von Betonzange, Hydraulikaggregat und Steuerung.
Kennzeichnung, CE-Zeichen und Begleitunterlagen
Konformität und CE-Kennzeichnung gehören zusammen. Maschinen wie Hydraulikaggregate, Betonzangen, Kombischeren, Multi Cutters, Stahlscheren, Tankschneider und Stein- und Betonspaltgeräte tragen dauerhaft und lesbar u. a. Herstellerangabe, Typbezeichnung, Seriennummer und Baujahr. Die EU-Konformitätserklärung wird dem Produkt beigelegt oder elektronisch bereitgestellt und muss für Anwender zugänglich sein. Die Betriebsanleitung ist in der Sprache des Bestimmungslandes bereitzustellen und enthält sicherheitsrelevante Angaben, einschließlich verbleibender Restgefahren.
Rollen und Verantwortlichkeiten
Der Hersteller erstellt technische Unterlagen, führt die Konformitätsbewertung durch, bringt die CE-Kennzeichnung an und unterzeichnet die Konformitätserklärung. Ein Bevollmächtigter kann bestimmte Aufgaben übernehmen, bleibt aber an die Vorgaben gebunden. Importeure und Händler achten darauf, dass nur konforme Produkte in Verkehr gebracht werden. Betreiber und Arbeitgeber sorgen dafür, dass auf der Baustelle – z. B. im Rückbau, bei der Entkernung oder im Tunnelbau – nur Maschinen mit gültigen Unterlagen eingesetzt werden und dass die bestimmungsgemäße Verwendung eingehalten wird.
Typische Fehler und wie man sie vermeidet
- Unpräzise Produktidentifikation (fehlende Seriennummer/Baujahr)
- Unvollständige Liste der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Keine oder unklare Zuordnung harmonisierter Normen
- Nicht belastbare Risikobeurteilung ohne Nachweise
- Fehlende oder nicht sprachkonforme Betriebsanleitung
- Unterschrift ohne Funktionsangabe oder ohne Vertretungsbefugnis
- Nicht abgestimmte Kombinationen von Betonzangen und Hydraulikaggregaten ohne Betrachtung der Gesamtkonformität
Aktualisierung bei Änderungen und Varianten
Änderungen an Maschine, Steuerung oder Hydraulik – etwa ein leistungsstärkeres Aggregat, neue Zangenmäuler oder modifizierte Ventiltechnik – können die Risikobeurteilung beeinflussen. In der Folge sind technische Unterlagen und Konformitätserklärung zu prüfen und bei wesentlichen Änderungen zu aktualisieren. Das gilt auch für Varianten, Sonderausstattungen und Sondereinsätze, zum Beispiel beim Schneiden von Tanks oder stark armierten Bauteilen.
Praxischeck für Rückbau und Naturstein
- Produktidentität prüfen: Typ, Seriennummer, Baujahr mit Konformitätserklärung abgleichen.
- Anwendbarkeit: Ist es eine EU-Konformitätserklärung oder bei Anbaugruppen eine Einbauerklärung?
- Rechtsgrundlagen und Normen: Plausible Zuordnung zur Maschine und zum Einsatzzweck.
- Betriebsanleitung: Sprache, Restgefahren, Geräusch/Vibration, Wartungshinweise vorhanden.
- Kombinationen: Passung zwischen Betonzange/Spaltgerät und Hydraulikaggregat technisch bewertet.
- Baustellenvorgaben: Dokumente verfügbar, relevante Schutzmaßnahmen definiert.
- Änderungen: Nachrüstungen dokumentieren, ggf. erneute Bewertung veranlassen.
Dokumentationsablage und Nachweisführung
Für den Baustellenbetrieb ist es sinnvoll, Konformitätserklärung und Betriebsanleitung sowohl physisch als auch digital bereitzuhalten. Gerade bei wechselnden Einsatzorten – vom Betonabbruch im urbanen Umfeld über den Tunnelvortrieb bis zur Natursteingewinnung – erleichtert eine eindeutige Dokumentation die Nachweispflicht gegenüber Auftraggebern und Aufsichtsorganen.
Internationale Aspekte
Die EU-Konformitätserklärung und das CE-Zeichen gelten im EWR und in Ländern mit entsprechender Anerkennung. Für Einsätze außerhalb dieses Rahmens können abweichende Regelungen gelten. Bei Exporten oder grenzüberschreitenden Projekten empfiehlt sich eine frühzeitige Klärung der Anforderungen, insbesondere wenn Betonzangen, Stein- und Betonspaltgeräte oder Tankschneider in regulierten Umgebungen betrieben werden.





















