CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung ist im europäischen Binnenmarkt der zentrale Schlüssel für das Inverkehrbringen von Maschinen und Ausrüstungen. Für Abbruch- und Schneidtechnik – etwa Betonzangen für Abbrucharbeiten, Stein- und Betonspaltgeräte, Kombischeren, Stahlscheren, Tankschneider, Multi Cutters sowie zugehörige Hydraulikaggregate für diese Werkzeuge – legt sie fest, dass grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen eingehalten sind. In den typischen Einsatzbereichen der Darda GmbH, vom Betonabbruch über den Felsabbruch bis zum Spezialrückbau, wirkt die CE-Kennzeichnung dabei nicht nur auf das einzelne Werkzeug, sondern immer auch auf dessen Zusammenspiel mit Trägergeräten und Arbeitsverfahren.

Definition: Was versteht man unter CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung ist ein vom Hersteller angebrachtes Zeichen, mit dem er erklärt, dass das Produkt alle anwendbaren europäischen Rechtsvorschriften einhält. Sie ist kein Qualitäts- oder Herkunftssiegel, sondern eine Konformitätsaussage zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Umwelt- und ggf. Schallanforderungen. Die CE-Kennzeichnung basiert auf einer eigenverantwortlichen Konformitätsbewertung, der Erstellung technischer Unterlagen und einer EU-Konformitätserklärung. Für Maschinen und Anlagen umfasst dies insbesondere die Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die Durchführung einer Risikobeurteilung und das Bereitstellen einer verständlichen Betriebsanleitung.

Rechtlicher Rahmen und Anwendungsbereich

Für Maschinen und auswechselbare Ausrüstungen gelten in der EU harmonisierte Rechtsvorschriften. Daneben können weitere Regelwerke anwendbar sein, zum Beispiel für Druckgeräte (Hydraulikspeicher), elektromagnetische Verträglichkeit oder Außengeräusch. Welche Vorschriften konkret greifen, hängt von Bauart, Energieart, Verwendungszweck und Funktion ab. Bei hydraulisch betriebenen Abbruchwerkzeugen – etwa Betonzangen oder Stein- und Betonspaltgeräten – steht regelmäßig das Maschinenrecht im Vordergrund. Je nach Ausführung können auch Bauteile unter zusätzliche Anforderungen fallen. Angaben in diesem Beitrag sind allgemein gehalten und ersetzen keine Einzelfallprüfung.

Konformitätsbewertung: Von der Risikobeurteilung bis zur Kennzeichnung

Der Weg zur CE-Kennzeichnung folgt einem strukturierten Prozess. Dieser ist für alle Maschinen ähnlich, unabhängig davon, ob es sich um Betonzangen, Kombischeren, Stahlscheren, Tankschneider, Multi Cutters oder Hydraulikaggregate handelt.

Risikobeurteilung und Normenlage

Am Anfang steht die systematische Risikobeurteilung über den gesamten Lebenszyklus (Transport, Montage, Betrieb, Wartung, Störung, Außerbetriebnahme). Schutzmaßnahmen werden in einer Rangfolge festgelegt: konstruktiv, technisch, informationell. Zur Auswahl geeigneter Lösungen dienen harmonisierte Normen. Üblich ist die Orientierung an A-, B- und C-Normen, z. B. zur Risikobeurteilung, zur Hydrauliksicherheit oder zu speziellen Maschinentypen. Für Anbauwerkzeuge ist zusätzlich die Schnittstelle zum Trägergerät (z. B. Schnellwechsler, Hydraulikanschlüsse) sicherheitsrelevant.

Technische Unterlagen

Die technischen Unterlagen enthalten u. a. Konstruktionszeichnungen, Schaltpläne (hydraulisch/elektrisch), Berechnungen, Prüfprotokolle, die Risikobeurteilung, die Betriebs- und Montageanleitung sowie die Liste der angewandten Normen. Sie müssen so vollständig sein, dass Behörden die Übereinstimmung mit den Anforderungen nachvollziehen können.

EU-Konformitätserklärung und CE-Zeichen

Nach Abschluss der Bewertung erstellt der Hersteller die EU-Konformitätserklärung. Erst dann wird die CE-Kennzeichnung sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt angebracht. Bei manchen Ausrüstungen kann die Kategorie „unvollständige Maschine“ einschlägig sein – in diesem Fall gibt es keine CE-Kennzeichnung, sondern eine Einbauerklärung mit Montageanleitung, und die abschließende Konformität entsteht erst im Verbund mit dem Gesamtgerät. Welche Einstufung zutrifft, richtet sich nach Funktion und Autonomie des Produkts.

CE-Kennzeichnung bei hydraulischen Abbruch- und Schneidwerkzeugen

Hydraulisch betätigte Werkzeuge wie Betonzangen, Stein- und Betonspaltgeräte, Kombischeren, Multi Cutters, Stahlscheren und Tankschneider besitzen bewegte Teile, hohe Kräfte und Druckhydraulik – damit sind typische Gefährdungen wie Quetschen, Schneiden, Herausschleudern, Bersten, Lärm und Schwingung zu berücksichtigen. Die CE-Konformität stellt sicher, dass Schutzmaßnahmen vorgesehen sind, etwa lastfallabhängige Rückschlagventile, robuste Schutzbereiche, eindeutige Kennzeichnungen der Grenzwerte (Druck/Volumenstrom), und dass die Schnittstelle zum Trägergerät beschrieben ist. Hydraulikaggregate, die solche Werkzeuge versorgen, sind eigenständige Maschinen mit eigener CE-Bewertung; enthalten sie Druckbehälter, können zusätzliche Anforderungen gelten. Für die Praxis entscheidend ist die bestimmungsgemäße Verwendung: So unterscheidet sich die Risikosituation zwischen Betonabbruch auf engstem Raum, Felsabbruch im Tunnel oder dem Schneiden von Tanks erheblich.

Kennzeichnung und Informationen am Produkt

Das Typenschild und weitere Hinweise müssen dauerhaft, gut lesbar und inhaltlich eindeutig sein. Übliche Angaben sind:

  • CE-Kennzeichnung und Baujahr
  • Herstellername und -anschrift (z. B. Darda GmbH)
  • Typ-/Baureihenbezeichnung und Seriennummer
  • Wesentliche Kennwerte (z. B. zulässiger Hydraulikdruck, Volumenstrom, maximale Öffnungs-/Schließkräfte, Massenangaben)
  • Piktogramme und Sicherheitshinweise
  • Ggf. Emissionsangaben (Lärm, Schwingung), sofern anwendbar

Betriebsanleitung, Sprache und Sicherheitshinweise

Zur CE-Kennzeichnung gehört eine verständliche Betriebsanleitung in der Sprache des Verwendungslands. Sie beschreibt Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Störungen, Wartung und Außerbetriebnahme. Bei Abbruchwerkzeugen sind Angaben zu Hydraulikparametern, Werkzeugwechsel, Schneid-/Spaltbereich, zulässigen Werkstoffen und Einsatzgrenzen zentral.

Bestimmungsgemäße Verwendung und Einsatzgrenzen

Die Dokumentation definiert, wofür das Produkt ausgelegt ist. Für Betonzangen etwa: Zerkleinerung von Beton und Armierung innerhalb der angegebenen Parameter; für Stein- und Betonspaltgeräte: kontrolliertes Spalten von Gestein/Beton. Zweckfremder Einsatz – z. B. das Trennen ungeeigneter Materialien – kann zu unzulässigen Risiken führen.

Restrisiken, PSA und Arbeitsumgebung

Auch bei sicherer Konstruktion verbleiben Restrisiken. Die Anleitung benennt diese und beschreibt Maßnahmen: sichere Aufstellung, Gefahrenbereich, Lastsicherung, Funktionsproben, Druckabbau, Verwendung persönlicher Schutzausrüstung. Angaben zu Lärm- und Schwingungsemissionswerten dienen der Betriebsplanung.

Rollen und Verantwortlichkeiten in der Lieferkette

Der Hersteller ist verantwortlich für Konzeption, Bewertung, Dokumentation und Kennzeichnung. Importeure und Händler achten darauf, dass nur konforme Produkte bereitgestellt werden. Betreiber sichern die ordnungsgemäße Verwendung, unterweisen Beschäftigte und halten die Dokumentation bereit. Wer Maschinen wesentlich verändert oder kombiniert, kann rechtlich zum Hersteller der veränderten/gesamt Maschine werden – mit entsprechenden Pflichten.

Umbauten, Nachrüstungen und wesentliche Veränderungen

Nachrüstungen sind üblich, etwa neue Messerbacken, zusätzliche Schutzbleche, Schnellwechsler-Adapter oder Änderungen an Hydraulikaggregaten. Entscheidend ist, ob sich das Risikoprofil relevant ändert. Bei einer „wesentlichen Veränderung“ sind Konformitätsbewertung und Dokumentation neu zu betrachten. Austausch gleichwertiger Verschleißteile bleibt in der Regel unkritisch, solange keine Parameter überschritten werden.

Praxisbezug: Einsatzbereiche und CE-relevante Aspekte

Betonabbruch und Spezialrückbau

Bei Betonzangen und Kombischeren sind Quetsch- und Schnittstellen abzusichern. Die Anleitung definiert Mindestabstände und das Anfahren von Bauteilen. Wichtig sind Angaben zum Trägergerät, zur Schlauchführung und zu Notprozeduren beim Druckverlust.

Entkernung und Schneiden

In Innenräumen spielt Emissionskontrolle eine große Rolle. Geringe Schwingungen und geringe Randbeschädigungen sind wünschenswert – die CE-Unterlagen liefern hierfür Parameterangaben und Hinweise zu staub- und lärmarmer Anwendung.

Felsabbruch und Tunnelbau

Stein- und Betonspaltgeräte ermöglichen kontrolliertes Spalten in sensiblen Umgebungen. Die CE-Dokumentation beschreibt Bohrlochabmessungen, Anzugsmomente, Druck- und Temperaturgrenzen sowie das Verhalten bei Gebirgsspannungen.

Natursteingewinnung

Beim Spalten von Naturstein stehen Prozessstabilität und Bauteilschonung im Vordergrund. Kennwerte in der Anleitung unterstützen die Auswahl der richtigen Spalttechnik und die sichere Handhabung schwerer Werkstücke.

Sondereinsatz

Beim Tankschneiden oder bei Arbeiten an kontaminierten Bauteilen sind zusätzliche Gefährdungen zu berücksichtigen (Explosionsgefahr, Medien, Restenergien). Die CE-Dokumentation enthält hierzu einsatzspezifische Hinweise und Grenzen.

Normen: Orientierung für Konstruktion und Betrieb

Harmonisierte Normen liefern praxistaugliche Lösungen, etwa zur Risikobeurteilung, zu Sicherheitsabständen, zur Hydrauliksicherheit oder zur Kennzeichnung. Für hydraulische Systeme sind Anforderungen an Leitungen, Kupplungen, Berstschutz, Druckbegrenzung und Energieabbau bedeutsam. C-Normen für konkrete Maschinentypen haben Vorrang vor allgemeinen Normen. Die Auswahl geeigneter Normen erfolgt in Abhängigkeit von Bauart und Einsatz.

Messwerte und Emissionen

Wenn vorgeschrieben, sind Angaben zu Lärm- und Schwingungsemissionen zu machen. Sie dienen dem Vergleich von Arbeitsverfahren und der Planung von Schutzmaßnahmen. Praxiswerte hängen neben dem Werkzeug auch von Werkstoff, Bauteilgeometrie, Trägergerät und Arbeitsweise ab.

Checkliste für Beschaffung, Einsatz und Dokumentation

  • EU-Konformitätserklärung liegt vor; Typenschild vollständig und lesbar
  • Betriebs-/Montageanleitung in der benötigten Sprache vorhanden
  • Risikobeurteilung und technische Unterlagen sind erstellt und abrufbar
  • Parameter geprüft: zulässiger Hydraulikdruck, Volumenstrom, Masse, Grenzwerte
  • Kompatibilität mit Trägergerät (Schnittstellen, Schnellwechsler, Stabilität)
  • Schutzeinrichtungen vollständig, funktionsfähig, Prüfungen dokumentiert
  • Unterweisung des Personals; PSA festgelegt; Gefahrenbereich gekennzeichnet
  • Instandhaltungsplan, Ersatz- und Verschleißteile definiert
  • Änderungen dokumentieren und auf CE-Relevanz bewerten

Häufige Irrtümer zur CE-Kennzeichnung

  • „CE ist eine geprüfte Qualitätssiegel“ – tatsächlich ist es eine Konformitätserklärung des Herstellers.
  • „Nur das Werkzeug braucht CE, der Rest nicht“ – das Zusammenspiel mit Trägergerät und Anbauteilen kann CE-Pflichten auslösen.
  • „Umbauten sind unproblematisch“ – relevante Änderungen können eine neue Bewertung erfordern.
  • „Betriebsanleitungen sind optional“ – sie sind integraler Bestandteil der Konformität.

Lebenszyklus, Wartung und Nachweise

Die CE-Konformität wird durch sachgerechte Instandhaltung und den Betrieb innerhalb der angegebenen Parameter gestützt. Prüfnachweise, Wartungsprotokolle, Einweisungsnachweise und die lückenlose Zuordnung von Seriennummern sind wichtige Bausteine der Rückverfolgbarkeit. Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien sollten den spezifizierten Anforderungen entsprechen.

Digitale Dokumentation und Ausblick

Digitale Bereitstellung von Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen erleichtert Aktualität und Zugriff. Für Betreiber in dynamischen Projekten – etwa beim Spezialrückbau, im Tunnel oder in der Natursteingewinnung – verbessert dies die Verfügbarkeit wichtiger Sicherheitsinformationen am Einsatzort. Zugleich bleibt maßgeblich: Erst lesen, dann handeln – die CE-Kennzeichnung entfaltet ihre Schutzwirkung nur, wenn die vorgegebenen Maßnahmen im Alltag umgesetzt werden.